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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht:
Geltung der Bedingungen
Zustandekommen des Vertrages
Leistungsumfang
Pflichten des Kunden/Rechte von ServerWatch24
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Software
Kündigungsfristen
Haftung und Haftungsbeschränkung
Zusatzvereinbarung Partner
Schlussbestimmungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Für die auf der Webseite www.serverwatch24.com angebotenen Dienste der Fa. ServerWatch24 gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
(2) ServerWatch24 behält sich das Recht vor diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt 2 Wochen nach Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zuviel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB. Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Kunden positiven Änderungen oder, wenn die AGB nicht für bestehende Verträge geändert werden.

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§2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von ServerWatch24-Diensten kommt mit der Onlinebestellung bzw. Registrierung über die Website www.serverwatch24.com zustande.
Die länge des Vertragsverhältnis bei kostenpflichtigen Produkten (exkl. Testaccount und FREE-Paketen) beträgt jeweils 12 Monate, und kann bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende gekündigt werden. Bei Nichtkündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr.

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§3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) von ServerWatch24. Diese steht auf www.serverwatch24.com zum Abruf bereit.
(2) ServerWatch24 bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder ServerWatch24 hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die ServerWatch24 erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Kunden ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche.
(3) ServerWatch24 hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt online. Die postalische Zusendung der Rechnung erfolgt nur nach einzelner Anforderung gegen Gebühr.

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§4 Pflichten des Kunden / Rechte von ServerWatch24
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die ServerWatch24-Dienste ordnungsgemäß zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen.
(b) ServerWatch24 entstandene sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(c) bei jeglicher Nutzung der www.serverwatch24.com Website und Dienstleistungen von ServerWatch24 die geltenden Gesetze zu befolgen.
(2) ServerWatch24 ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren. Der Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde kann entweder online unter www.serverwatch24.com im Loginbereich oder schriftlich persönliche Datenänderungen bekannt geben. Wird eine ServerWatch24-Lastschrift von der Bank des Kunden zurück gegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Kunde in Verzug, ist ServerWatch24 berechtigt, sämtliche vom Kunden genutzte Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem kann ServerWatch24 in solchen Fällen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

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§5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von ServerWatch24 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ServerWatch24 die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machten - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von ServerWatch24 oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat ServerWatch24 auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ServerWatch24, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung auszusetzen und erst danach ohne jegliche finanzielle Forderung des Kunden wieder fortzuführen.

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§6 Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
(1)Die Mitarbeiter von ServerWatch sind auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
(2)
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ServerWatch nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunde bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Jahr nicht ab, so kann ServerWatch keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
(3) ServerWatch speichert als personenbezogenen Stammdaten der Kunden und Teilnehmer die akademischen Grade, Vorname, Familienname, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses sowie andere vom Kunde im Rahmen des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit des Kunden ServerWatch zur Kenntnis gebrachte personenbezogene Daten. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Ermittlungsdaten gespeichert. ServerWatch wird spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche die personenbezogenen Stammdaten löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nötig ist. Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen sechs Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Im Falle von Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen werden die Daten binnen sechs Monaten nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht.
(4) Stamm- und Vermittlungsdaten werden mit Zustimmung des Kundes im Sinne des § 93 Abs. 4 TKG für Marketing und Werbezwecke für Dienste von ServerWatch verwendet. ServerWatch ist berechtigt Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche personenbezogene Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind an Dritte zu übermitteln. Solche Daten können - sofern dies nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist - mit Zustimmung des Kundes auch an die Gläubigerschutzverbände zum Zwecke des Gläubigerschutzes übermittelt werden.
(5) Inhaltsdaten werden im Rahmen des § 95 TKG gespeichert und unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht.

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§7 Software
(1) Bei individuell von ServerWatch24 erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei ServerWatch24, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) ServerWatch24 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden genügt, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, oder in der vom Kunden getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, oder dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
(3) Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Dienstleistungen von ServerWatch24 durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ServerWatch24.

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§8 Kündigungsfristen
(1) siehe §2
(2) Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden behält sich ServerWatch24 ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt auch im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Kundenaccounts und/oder Leistungen von ServerWatch24 durch den Kunden. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurück erstattet.
(3) ServerWatch24 führt 2 unterschiedliche Datenbanken für Kunden und Partner. Daher muss bei einer Kündigung auch speziell auf den jeweiligen Accounttyp (Kunden- oder kostenloser Partneraccount) durch den Kunden hingewiesen werden, um der Kündigungsaufforderung ordnungsgemäß durchführen zu können.

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§9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) ServerWatch24 haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen von ServerWatch24 unterbleiben. ServerWatch24 haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden.
(3) ServerWatch24 haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Die auf der Webseite www.serverwatch24.com angebotenen Dienstleistungen werden ohne jegliche Zusicherung in Bezug auf Verfügbarkeit und Qualität zur Verfügung gestellt.

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§10 Zusatzvereinbarung Partner
(1) Festgehalten wird das keine Provisionsvergütung bei Prepaidkartenaufladebeträgen stattfindet.
(2) Gegenstand der Kooperation ist der Vertrieb (in Form von Vermittlung) von ServerWatch24-Produkten durch den Partner im Namen von ServerWatch24. Der Partner erhält jährlich laufende Vergütung der Partnerkonditionen für den Partner laut aktuellen Provisionsschemata, Unterstützung vom Partner durch ServerWatch24.
(3) ServerWatch24 gewährt dem Partner ein international unbegrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Vertriebsrecht, die ServerWatch24 (im Namen und auf Rechnung von ServerWatch24) zu vertreiben. Die Vertriebsgewährung bezieht sich auf alle ServerWatch24 Eigenprodukte.
(4) Rahmenbedingungen - Der Partner unterliegt keinen Mindestumsatz.
Der Partner bemüht sich nach Kräften, sich für den Absatz der ServerWatch24 Produkte einzusetzen sowie den Auftraggeber auch technisch zu beraten, soweit das möglich ist. Ansonsten berät der Partner seinen Auftraggeber entweder gemeinsam mit ServerWatch24 oder verweist diesen an ServerWatch24.
Der Partner empfiehlt seinen Auftraggeber, sofern er nicht selbst anbietet, die Dienstleistungen von ServerWatch24.
Der Partner verkauft Leistungen von ServerWatch24 nach der gültigen Preisliste.
ServerWatch24 unterstützt den Partner mit Know How, entsprechenden Serviceleistungen und notwendigen werbetechnischen Unterlagen
ServerWatch24 informiert den Partner nach Möglichkeit über Neuerungen im Produktbereich sowie über Sonderaktionen
(5) Haftung und Entschädigung - ServerWatch24 verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistung mit größter Sorgfalt vorzugehen, haftet aber nicht für von Dritten zur Verfügung gestellte oder für von Dritten bezogene Leistungen (z.B.: Telekom Leistungen). ServerWatch24 haftet auch nicht bei einem Ausfall des eigenen Netzwerkes.
Der Partner verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und entsprechender direkt anwendbarer EU-Richtlinien einzuhalten, keine Daten, Informationen oder Bilder zu verwenden, die urheberrechtlich geschützt sind, oder sich im Eigentum von ServerWatch24 befinden. Letztere dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von ServerWatch24 genutzt werden. Andere als die in diesem Vertrag ausdrücklich genannten Haftungs- und Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
(6) Vermittlungsprovision - Der Partner erhält für ServerWatch24 Produkte (start, pro, local) auf deren Bestellung er als „Vermittler“ oder „Partner“ angeführt ist, fällig mit Eingang der Kundenzahlung bei ServerWatch24, eine jährlich wiederkehrende Provision, Provisionssatz laut aktuellem Provisionsschemata.
Der Partner erhält Zugriff auf einen geschützten Bereich im Web, und kann hier auf einer Konto-Site die über ihn getätigten Bestellungen, Umsätze und Provisionssätze einsehen, sowie die Auszahlungen von erwirtschafteten Provisionen jederzeit ab der Mindestprovisionshöhe selbst online durch ein „Gutschriftserzeugungs-Software“ veranlassen.
(7) Laufzeit der Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung tritt mit dem Datum der beiderseitigen Vertragsunterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Partner kann den Vertrag nach einer Ablauf einer Mindestlaufzeit von einem Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsende schriftlich kündigen. Erfüllt der Partner trotz Aufforderung wesentliche Verpflichtungen des Vertrags nicht, wird er insolvent oder beeinträchtigt er die Geschäftsinteressen von ServerWatch24, hat ServerWatch24 das Recht, den Partnervertrag umgehend aufzulösen.
Mit Beendigung der Kooperation endet jeglicher Provisionsanspruch.
(8) Modus der Vergütung - Die Abrechnung der Provisionen kann zu jederzeit online durchgeführt werden. ServerWatch24 erklärt sich bis auf weiteres bereit, eine Auflistung aller dem Partner zugeordneten Auftraggeber zur Verfügung zu stellen, welche im Online Partnerweb Bereich aufscheinen.
Es steht jedem Partner frei, sein Firmenlogo und Stempel an den gekennzeichneten Stellen der ServerWatch24 Unterlagen einzufügen. Sollte er von diesem Muster abweichen wollen, bedarf es der Zustimmung von ServerWatch24.

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§11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Villach in Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von ServerWatch24.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das österreichsiche Recht Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
(4) Der Kunde erklärt sich auch einverstanden, News über das Geschehen von ServerWatch24 und firmeninternen Projekten, Angebote, etc. sowie Informationen per E-Mail zu erhalten. ServerWatch24 ist berechtigt, sowohl die AGB als auch unwesentliche Teile des Leistungsgegenstandes zu ändern und dies dem Kunden mittels E-Mail mitzuteilen. Dies wird an die zuletzt angegebene E-Mail Adresse gesandt, der Kunde hat daher die Aufgabe die Daten stets aktuell zu halten und bei Änderung dies ServerWatch24 mitzuteilen bzw. eigenständig im Kundencenter zu verändern, ServerWatch24 kann daher nicht für Schäden haften, welche dem Kunden durch die Änderung der AGB’s enstehen, da dieser die zuletzt angebene E-Mail nicht mehr abrufen kann. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Ein Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

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